Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009

Rechtsprechung
   FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08   

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https://dejure.org/2009,6867
FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08 (https://dejure.org/2009,6867)
FG Hessen, Entscheidung vom 19.01.2009 - 2 K 141/08 (https://dejure.org/2009,6867)
FG Hessen, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 2 K 141/08 (https://dejure.org/2009,6867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer einkommenssteuerlich relevanten Betätigung; Bestehen der Absicht einer nachhaltigen Erzielung von Gewinnen auf Dauer; Objektive Verhältnisse einer Betätigung als ledigliche Beweisanzeichen für die subjektiven Vorstellungen eines ...

  • Judicialis

    EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15
    Betrieb einer Pension als Liebhaberei - Gewinnerzielungsabsicht; Gewerbebetrieb; Totalgewinn; Pensionsbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betrieb einer Pension als Liebhaberei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Bei längeren Verlustperioden müssen weitere Umstände hinzukommen, die es als ernsthaft möglich erscheinen lassen, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt (BFH-Beschluss vom 25.06.1984, GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751).

    Aufgrund der Aussage der Gesellschafterin A im Rahmen des Erörterungstermins vom 11.11.2008 und der vom Beklagten nachgereichten Unterlagen steht jedoch zur Überzeugung des Gerichts fest, dass der o. a. Anscheinsbeweis erschüttert worden ist, weil vorliegend von einem unveränderten Beibehalten eines verlustbringenden Geschäftskonzepts auszugehen ist und der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann, so dass davon auszugehen ist, dass die Klägerin die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich der Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen der Gesellschafter ausübt (BFHBeschluss vom 25.06.1984, GrS 4/82, BFHE 141, 4051).

    Dies wird von der Rechtsprechung nur dann als persönliches Motiv herangezogen, sofern es sich um die Beurteilung reiner Verlustzuweisungsgesellschaften handelt, deren Geschäftskonzept darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste - etwa durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen - auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder -begünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (2); vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, unter II.3.b).

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Eine einkommenssteuerlich relevante Betätigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse/Gewinne zu erzielen (vgl. hierzu und zum Folgenden aus der jüngeren Rechtsprechung des BFH zur sog. "Liebhaberei" z.B. das Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFH/NV 2004, 718, m. w. N.).

    Für die Annahme der Fortführung des Betriebes aus einkommensteuerlich unbeachtlichen Motiven spricht des Weiteren, dass die Tätigkeit der Klägerin die Möglichkeit eröffnet, ohnehin anfallende Kosten in Verbindung mit der Unterhaltung des Hauses in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (ähnlich FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2002 2 K 399/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 532, unter 2.2.3.1., rkr.; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 205, 243, BStBl. II 2004, 455, unter 3.a: im Verlustbetrieb Abzug von Gehaltszahlungen an die Tochter, die dafür auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten erbringt, BFH-Urteil vom 21.07.2004, X R 33/03, BStBl. II, 2004, 1063).

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Er entfällt bereits dann, wenn das FA die ernsthafte Möglichkeit darlegt, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Motive des Steuerpflichtigen für die Fortführung des Unternehmens bestimmend waren (vgl. BFH-Beschluss vom 12.Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, 527, BStBl II 1978, 620, und Urteil vom 13.November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69).
  • BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73

    Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht -

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Er entfällt bereits dann, wenn das FA die ernsthafte Möglichkeit darlegt, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Motive des Steuerpflichtigen für die Fortführung des Unternehmens bestimmend waren (vgl. BFH-Beschluss vom 12.Juni 1978 GrS 1/77, BFHE 125, 516, 527, BStBl II 1978, 620, und Urteil vom 13.November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Ein wichtiges Merkmal bei der Feststellung der Gewinnerzielungsabsicht ist, wie ein Steuerpflichtiger auf eine längere Verlustperiode reagiert, ob er unverändert die verlustbringende Tätigkeit fortführt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, 292) oder eine Umstrukturierung vornimmt oder sich um eine Beendigung bemüht, wenn er nach einer betriebsbedingten Anlaufphase erkennt, dass ein Gewinn nicht zu erzielen ist (Urteile vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108, 110, m.w.N.; vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, 280; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, 207).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 52/93

    Betriebsaufgabe bei buchmäßiger Überschuldung

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Der Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des Betriebsvermögens erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabegewinn fortentwickelten letzten Betriebsvermögens als sog. Aufgabe-Anfangsvermögen und des sich durch Ansatz der Werte des § 16 Abs. 3 EStG ergebenden sog. Aufgabe-Endvermögens ermitteln (BFH-Urteil vom 7. März 1996 IV R 52/93, BFHE 180, 302, BStBl II 1996, 415).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    In Fällen wie vorliegend - außerhalb der Beurteilung von Verlustgesellschaften - ist nach der Rechtsprechung von einer privaten Motivation immer dann nicht auszugehen, soweit die Verrechnung echter den Steuerpflichtigen wirtschaftlich belastender Verluste zur Verrechnung mit anderweitigen positiven Einkünften führt (BFH-Urteile in BFH/NV 1995, 866, unter 2.b cc, und in BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663, unter II.2.c).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Für die Annahme der Fortführung des Betriebes aus einkommensteuerlich unbeachtlichen Motiven spricht des Weiteren, dass die Tätigkeit der Klägerin die Möglichkeit eröffnet, ohnehin anfallende Kosten in Verbindung mit der Unterhaltung des Hauses in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (ähnlich FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2002 2 K 399/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 532, unter 2.2.3.1., rkr.; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 205, 243, BStBl. II 2004, 455, unter 3.a: im Verlustbetrieb Abzug von Gehaltszahlungen an die Tochter, die dafür auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten erbringt, BFH-Urteil vom 21.07.2004, X R 33/03, BStBl. II, 2004, 1063).
  • BFH, 14.07.2003 - IV B 81/01

    Liebhaberei bei einem Weinbaubetrieb

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Zudem können nach der Rechtsprechung des BFH die Voraussetzungen der Liebhaberei denknotwendig nur dann erfüllt sein, wenn ein solcher Betrieb objektiv nicht die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen darstellt, sondern diesem andere Geldmittel zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich seine wirkliche Existenzgrundlage bilden und die es ihm darüber hinaus ermöglichen, den verlustbringenden Betrieb - aus welchen Gründen auch immer - trotz der ständigen Verluste beizubehalten (BFHEntscheidungen vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl. II 1983, 2, unter 1.; vom 19. Januar 1998 XI B 23/97, BFH/NV 1998, 845; vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl. II 2003, 804, unter 1.b bb).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2002 - 2 K 399/00

    Gewinnerzielungsabsicht eines Amway-Beraters; Feststellung 1994 und 1995

    Auszug aus FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08
    Für die Annahme der Fortführung des Betriebes aus einkommensteuerlich unbeachtlichen Motiven spricht des Weiteren, dass die Tätigkeit der Klägerin die Möglichkeit eröffnet, ohnehin anfallende Kosten in Verbindung mit der Unterhaltung des Hauses in den einkommensteuerlich relevanten Bereich zu verlagern (ähnlich FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2002 2 K 399/00, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 532, unter 2.2.3.1., rkr.; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 205, 243, BStBl. II 2004, 455, unter 3.a: im Verlustbetrieb Abzug von Gehaltszahlungen an die Tochter, die dafür auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten erbringt, BFH-Urteil vom 21.07.2004, X R 33/03, BStBl. II, 2004, 1063).
  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

  • BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

  • BFH, 25.10.1989 - X R 109/87

    Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen

  • BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97

    Voraussetzungen für "Liebhaberei"

  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

  • FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08

    Abgrenzung zwischen Gewinnerzielungsabsicht und Liebhaberei bei einem seit fast

    Zudem bestand für die Klägerin die Möglichkeit, die auflaufenden Verluste mit ihren Vermietungseinkünften und denen des Klägers steuerlich zu verrechnen und damit die Einkommensverluste zu reduzieren (vgl. dazu Hess. FG, Urteil vom 19. Januar 2009 2 K 141/08, Juris Rdnr. 33 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20362
OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08 (https://dejure.org/2009,20362)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.07.2009 - 2 K 141/08 (https://dejure.org/2009,20362)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 2 K 141/08 (https://dejure.org/2009,20362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LPlG § 7

  • rechtsportal.de

    LPlG § 7
    Wirksamkeit des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg: Entwicklungsplan, regionaler; Planungsregion Magdeburg; Planungsregion; Windkraft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit des Regionalen Entwicklungsplans für die Planungsregion Magdeburg aufgrund geltend gemachter Rechtsmängel; Bekanntmachungsmangel aufgrund der Veröffentlichung des kartographischen Teils im Wege einer Ersatzbekanntmachung; Konzentrationsflächen für die Nutzung ...

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2009 - 2 L 255/06

    Windkraftanlagen im regionalen Planungsgebiet Magdeburg

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Sie erwidert: Der Senat habe den angefochtenen REP G-Stadt mit Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06) für wirksam angesehen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (2 L 255/06 - juris) klargestellt, dass der REP G-Stadt der Nutzung der Windenergie in substantieller Weise Raum verschafft und die Ermittlung der ausgewiesenen Konzentrationsflächen ein schlüssiges Gesamtkonzept erkennen lässt.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14.05.2009 (Az.: 2 L 255/06, juris) klargestellt, dass die Anwendung dieses Abstandskriteriums auch auf lediglich tatsächlich, d.h. ohne Ausweisung als Konzentrationsfläche vorhandene Windparks dann rechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn jeweils eine fehlerfreie Einzelabwägung stattgefunden hat.

  • OVG Niedersachsen, 28.10.2004 - 1 KN 155/03

    Normenkontrolle gegen ein Regionales Raumordnungsprogramm; Rechtsnatur eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Die Antragsbefugnis ist bereits in den Fällen zu bejahen, in denen der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen (VGH BW, Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - ZfBR 2005, 691; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03, NVwZ-RR 2005, 162).

    Eine Verletzung in subjektiven öffentlichen Rechten kann aber auch durch eine mittelbare Normwirkung eintreten, namentlich dann, wenn zwischen Norm und Rechtsberührung ein handgreiflicher Zusammenhang besteht, wie dies bei der indirekten Wirkung der Ziele der Raumordnung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der Fall ist (NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.11.2007 - 2 L 220/05

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windkraftanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Eine ausschließliche Ausrichtung der Planung am Bestand wäre aber ihrerseits ermessensfehlerhaft (vgl. OVG LSA, Urteil vom 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.02.2005 - 2 M 455/04
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Soweit die Antragsteller geltend machen, der Senat habe bereits in seiner Entscheidung vom 16.02.2005 (4/2 M 455/04) Mängel des Normwerks über die Ersatzbekanntmachung angesprochen, können sie auch damit nicht durchdringen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2005 - 3 S 1545/04

    Normenkontrolle; Regionalplanung; Ziele der Raumordnung; Standorte von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Die Antragsbefugnis ist bereits in den Fällen zu bejahen, in denen der Antragsteller die ernsthafte Absicht dartut, in dem von der Zielfestlegung betroffenen Gebiet eine Genehmigung für Windenergieanlagen zu beantragen (VGH BW, Urt. v. 09.06.2005 - 3 S 1545/04 - ZfBR 2005, 691; NdsOVG, Beschl. v. 28.10.2004 - 1 KN 155/03, NVwZ-RR 2005, 162).
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Da Sinn und Zweck des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ein weites Verständnis nahe legen, die Ziele der Raumordnung gemäß § 4 Abs. 1 ROG von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind und damit diesen gegenüber Außenwirkung entfalten, stellen die in einem Regionalplan enthaltenen Ziele der Raumordnung Rechtsvorschriften im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO dar, auch wenn der Landesgesetzgeber für den Plan keine Rechtssatzform vorgibt (BVerwG, Urt. v. 20.11.2003 - BVerwG 4 CN 6.03 -, DVBl. 2004, 629).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2008 - 2 K 235/06

    Festsetzung eines Vorbehaltsgebiets für die Rohstoffgewinnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Keine Rechtsvorschriften sind demgegenüber zwar die Grundsätze der Raumordnung im Sinne des § 2 ROG, weil ihnen - wie es beispielsweise bei Vorbehaltsgebieten im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG der Fall ist - an der für Rechtsvorschriften erforderlichen Verbindlichkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2009 - 4 BN 10/09 - juris; vorgehend OVG LSA, Urteil vom 11.12.2008 - 2 K 235/06).
  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Die Antragsteller verfügen auch über das neben der Antragsbefugnis erforderliche Rechtsschutzinteresse; insoweit reicht es aus, dass sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für die Antragsteller von Nutzen sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2002 - BVerwG 4 CN 3.01 -, UPR 2003, 30 [31]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2002 - 2 M 68/02
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Da die GO LSA bzw. die LKO LSA die Veröffentlichung von Satzungen nur allgemein vorschreiben (§ 6 Abs. 2 Satz 2 GO LSA und § 6 Abs. 3 LKO i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 2 GO LSA), aber keine näheren Regelungen über die Form der Veröffentlichung enthalten, ist es erforderlich aber auch ausreichend, wenn die Kommunen hierüber eigene satzungsrechtliche Regelungen treffen, soweit diese rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 03.07.2002 - 2 M 68/02, juris, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 15.06.2009 - 4 BN 10.09

    Rechtsvorschrift; Vorbehaltsgebiet; Ziele der Raumordnung; Grundsätze der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2009 - 2 K 141/08
    Keine Rechtsvorschriften sind demgegenüber zwar die Grundsätze der Raumordnung im Sinne des § 2 ROG, weil ihnen - wie es beispielsweise bei Vorbehaltsgebieten im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 ROG der Fall ist - an der für Rechtsvorschriften erforderlichen Verbindlichkeit fehlt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.06.2009 - 4 BN 10/09 - juris; vorgehend OVG LSA, Urteil vom 11.12.2008 - 2 K 235/06).
  • VGH Hessen, 17.03.2011 - 4 C 883/10

    Regionalplan - Vorranggebiete für Windenergienutzung

    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist gegeben, wenn der Antragsteller Windenergieanlagen errichten will und die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Zielfestlegung scheitern könnte (BVerwG, Beschluss vom 13.11.2006 - BVerwG 4 BN 18/06 - BRS 70 Nr. 58; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 141/08 - zitiert nach Juris; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 09.10.2008, a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.07.2006 - 2 R 154/06 - EuRUP 2006, 265 (LS); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.06.2005, a. a. O.).

    Dem ist grundsätzlich zuzustimmen, da Waldgebiete wegen ihrer vielfältigen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktionen in der Regel zu erhalten sind (Gatz, a. a. O., Rdnr. 86; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009 - 2 K 141/08 - zitiert nach Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - 5 S 2124/04 - BRS 69 Nr. 54; Sächsisches OVG, Urteil vom 07.04.2005, a. a. O.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 KN 155/03 - NVwZ-RR 2005, 162; vgl. auch gemeinsamer Runderlass vom 21. Oktober 2005 [MBl.

    Zu berücksichtigen sein dürfte im Übrigen, dass Waldgebiete für die Nutzung von Windenergie deshalb schon weniger geeignet sind, weil dort ungünstigere Windverhältnisse als auf freien Feld- und Wiesenflächen anzutreffen sind (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.07.2009, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 109/13

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Regionalplan - wie hier - Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebiete als Ziel der Raumordnung ausweist und damit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 ROG i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB raumbedeutsame Windenergieanlagen an anderer Stelle ausschließt (vgl. Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, juris RdNr. 12; HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris RdNr. 25; ThürOVG, Urt. v. 08.04.2014 - 1 N 676/12 -, juris RdNr. 47).

    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist gegeben, wenn der Antragsteller Windenergieanlagen errichten will und die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Zielfestlegung scheitern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - BVerwG 4 BN 18.06 -, juris RdNr. 11; Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris RdNr. 18 und Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 - a.a.O. RdNr. 13; HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N - a.a.O. RdNr. 26).

    Auch der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Vorranggebiete für Landwirtschaft nicht generell, sondern nur aufgrund einer Einzelfallabwägung von Windkraftanlagen freizuhalten sind (vgl. Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 - a.a.O. RdNr. 20; Beschl. v. 09.09.2011 - 2 L 11/10 -, juris RdNr. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2015 - 2 K 19/14

    Normenkontrolle eines sachlichen Teilplans Windenergie

    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Regionalplan - wie hier - Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebiete als Ziel der Raumordnung ausweist und damit gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 ROG i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB raumbedeutsame Windenergieanlagen an anderer Stelle ausschließt (vgl. Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, juris RdNr. 12; HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, juris RdNr. 25; ThürOVG, Urt. v. 08.04.2014 - 1 N 676/12 -, juris RdNr. 47).

    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist gegeben, wenn der Antragsteller Windenergieanlagen errichten will und die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Zielfestlegung scheitern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - BVerwG 4 BN 18.06 -, juris RdNr. 11; Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris RdNr. 18 und Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, a.a.O. RdNr. 13; HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, a.a.O. RdNr. 26).

    Auch der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass Vorranggebiete für Landwirtschaft nicht generell, sondern nur aufgrund einer Einzelfallabwägung von Windkraftanlagen freizuhalten sind (vgl. Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, a.a.O. RdNr. 20; Beschl. v. 09.09.2011 - 2 L 11/10 -, juris RdNr. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.11.2015 - 2 L 1/13

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage -

    Soweit der Senat in den Urteilen vom 14.05.2009 - 2 L 255/06 - und vom 30.07.2009 - 2 K 371/06, 2 K 93/08, 2 K 141/08 und 2 L 183/07 - davon ausgegangen ist, dass der REP MD auf einem schlüssigen Gesamtkonzept beruhe und keine Abwägungsfehler erkennen lasse, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.12.2015 - 2 K 60/14

    Normenkontrolle eines Flächennutzungsplans - abwägungsfehlerhafte Ausweisung von

    Die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ist gegeben, wenn der Antragsteller Windenergieanlagen errichten will und die hierfür erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung an der mit dem Normenkontrollantrag angegriffenen Ausschlusswirkung scheitern könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.2006 - BVerwG 4 BN 18.06 -, juris RdNr. 11; Urt. d. Senats v. 30.07.2009 - 2 K 142/07 -, juris RdNr. 18 und v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, a.a.O. RdNr. 13; HessVGH, Urt. v. 17.03.2011 - 4 C 883/10.N -, a.a.O. RdNr. 26 jeweils zu raumordnungsrechtlichen Zielfestlegungen; OVG SH, Urt. v. 19.02.2015 - 1 KN 1/14 -, juris RdNr. 25 zu einem Flächennutzungsplan).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2011 - 2 L 11/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen

    Eine ausschließliche Ausrichtung hieran wäre aber ihrerseits ermessensfehlerhaft (vgl. erk. Sen., Urt. v. 30.07.2009 - 2 K 141/08 -, juris; Urt. v. 29.11.2007 - 2 L 220/05 -, juris).
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